Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 08:00 - 16:30 Uhr
Fr.: 08:00 - 13:30 Uhr
Gebühren
Die Abrechnung unserer erbrachten Leistungen erfolgt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir jedoch, daß insbesondere bei der Durchführung von Widerspruchs-, Klage-
und Berufungsverfahren den gesetzlich zulässigen Vergütungsvereinbarungen (§ 3a RVG) wegen der Möglichkeit, den Auftragsumfang
und die dafür anfallende Gebühr(en) präzise festlegen zu können, in der täglichen Praxis der Vorzug zu geben ist.
Sie erfahren deshalb schon beim Erstgespräch und damit bereits bei der Erteilung des Mandats, welche Kosten letztlich auf Sie zukommen.
Außerdem haben Sie durch die beiderseitige Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung auch die Gewissheit, daß es bei den schriftlich festgelegten
Kosten auch tatsächlich bleibt. Es besteht somit von Anfang zu Ihren Gunsten eine Rechtssicherheit.